Agenda
Steuern und Gebühren
Steuern

Die Gemeindesteuer ist fällig am 31. Oktober, Skontoberechtigt bis 30. Juni des Steuerjahres. Der Gemeindesteuersatz, sowie Skonto und Verzugszins werden an der Budgetgemeindeversammlung festgesetzt.

Die Kirchensteuer wird mit separater Rechnung und Einzahlungsschein eingezogen. Der Kirchensteuersatz setzt die Kirchgemeindeversammlung jährlich neu fest.

Die Staatssteuer ist am 30. September des Steuerjahres fällig. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Verzugszins zu entrichten. Auf Vorauszah­lungen vor Fälligkeit wird auf Beträgen bis zur Höhe der geschulde­ten Steuer ein Vergütungszins gewährt.

Die Bundessteuer ist am 31. März des Steuerjahres fällig.

 

Gemeindesteuern 2011

Steuerfuss natürliche Personen:
Einkommensteuer in Prozent der Staatssteuer 58 %

Steuersätze juristische Personen:
Ertragssteuer in Prozent des Ertrages 4,5 %
Kapitalsteuer in Promille des Kapitals 2,75 ‰

Skonto 2 %
Verzugszins 6 %

Unsere Kontonummer bei der BLKB Liestal:
CH98 0076 9020 6402 5481 4
Einwohnergemeinde Wenslingen
Hauptstrasse 165
4493 Wenslingen

 

Gebühren 2011

Wassergebühren (nicht MWST-pflichtig):
Wasserzins pro Kubikmeter Fr. 1.20/m3
Grundgebühr pro Wohnung Fr. 40.--

Abwassergebühren (inkl. MWST):
Schmutzwasser-Kanalisationsgebühr pro Kubikmeter Wasser Fr. 2.--/m3

Kehrichtgebühren (nicht MWST-pflichtig):
Vignette 35 Liter-Sack in Franken Fr. 2.50
60 Liter-Sack = 2 Vignetten
110 Liter-Sack = 3 Vignetten
Vignette Sperrgut (max. 105x100x50 cm, bis 15 kg) Fr. 8.--
16 - 30 kg = 2 Vignetten Sperrgut

Antennengebühren (nicht MWST-pflichtig):
Benutzungsgebühr pro Wohnung und Monat, inkl. Urheberrechtsgebühr Fr. 22.--

Hundegebühren:
Gebühr für den ersten Hund Fr. 75.--
Gebühr für jeden weiteren Hund Fr. 120.--

 

Feuerwehrersatzabgabe 2011

Einkommensabhängige Ersatzabgabe:
Ersatzabgabe in Prozent der Staatssteuer 5 %
Minimumbetrag Fr. 100.--
Maximumbetrag Fr. 400.--

24.05.2012
  • Kartonsammlung
Kartonsammlung Ort: Am Strassenrand
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22.06.2012
  • Rechnungsgemeindeversammlung
Ort: GemeindesaalZeit: 2015 Uhr Veranstalter: Einwohnergemeinde Wenslingen Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird...
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Kontakt
Gemeindeverwaltung Wenslingen
Hauptstrasse 165
CH - 4493 Wenslingen BL

Tel. 061 991 06 90
Fax 061 991 06 00

E-Mail: gemeinde(at)wenslingen.ch