Wenslingen

Steuern

Die Gemeindesteuer ist fällig am 31. Oktober, Skontoberechtigt bis 30. Juni des Steuerjahres. Der Gemeindesteuersatz, sowie Skonto und Verzugszins werden an der Budgetgemeindeversammlung festgesetzt.

Die Kirchensteuer wird von der Gemeindeverwaltung auf der Gemeindesteuerrechnung eingezogen. Der Kirchensteuersatz setzt die Kirchgemeindeversammlung jährlich neu fest.

Die Staatssteuer ist am 30. September des Steuerjahres fällig. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Verzugszins zu entrichten. Auf Vorauszah­lungen vor Fälligkeit wird auf Beträgen bis zur Höhe der geschulde­ten Steuer ein Vergütungszins gewährt.

Die Bundessteuer ist am 31. März des Steuerjahres fällig.

Unsere Kontonummer bei der BLKB Liestal:
CH98 0076 9020 6402 5481 4
Einwohnergemeinde Wenslingen
Hauptstrasse 165
4493 Wenslingen

Steuererklärung 2023
Mit der Steuerdeklarationslösung E-Tax BL können Baselbieterinnen und Baselbieter ab Februar 2023 ihre Steuererklärung online ausfüllen und unterschriftsfrei einreichen. Einfach, schnell, sicher.

E-Tax BL löst EasyTax ab. 
Die Zugangsdaten erhalten Sie mit der Steuererklärung im Februar 2023.
zum Login: www.etax.bl.ch
zu den Erklärungen: www.steuern.bl.ch/etax

Gemeindeverwaltung

Gemeinde Wenslingen
Hauptstrasse 165
4493 Wenslingen

Tel. 061 991 06 90

gemeinde@wenslingen.ch

 

Öffnungszeiten

Dienstag                 
10.00 - 12.00 Uhr / 17.30 - 18.30 Uhr

Mittwoch                 
14.00 - 16.00 Uhr

Freitag                 
14.00 - 16.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach
Voranmeldung möglich.

Wichtig

Wasserleitungsbrüche bitte immer sofort melden, auch nachts. 
HIER finden Sie die Kontaktdaten.


Reduzierte Öffnungzeiten während der Frühlings-/Osterferien vom 25.03. - 05.04.2024
Die Verwaltung ist vom Gründonnerstag, 28.03. bis und mit Ostermontag, 01.04.2024 geschlossen.

Am Freitag, 05.04. ist der Verwaltung ebenfalls geschlossen. Ansonsten gelten die üblichen Öffnungszeiten.