Wenslingen

AHV / IV / AL / EO / FAK / FL / PV

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Invalidenversicherung (IV)
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL)
Erwerbseresatzordnung für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EO)
Familienausgleichskasse (FAK)
Familienzulagen in der Landwirtschaft (FL)
Prämienverbilligung in der Krankenvesicherung (PV)
 

AHV-Zweigstelle
Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 165, Tel. 061 991 06 90

Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft
Hauptstrasse 109
4102 Binningen
Tel. 061 425 25 25 (8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr)
Fax 061 425 25 00

Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Hauptstrasse 34
4102 Binningen
Tel. 061 425 24 00 (8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr)
 

Wertvolle Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt BL.

Gemeindeverwaltung

Gemeinde Wenslingen
Hauptstrasse 165
4493 Wenslingen

Tel. 061 991 06 90

gemeinde@wenslingen.ch

 

Öffnungszeiten

Dienstag                 
10.00 - 12.00 Uhr / 17.30 - 18.30 Uhr

Mittwoch                 
14.00 - 16.00 Uhr

Freitag                 
14.00 - 16.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach
Voranmeldung möglich.

Wichtig

Wasserleitungsbrüche bitte immer sofort melden, auch nachts. 
HIER finden Sie die Kontaktdaten.


Achtung bei Frostgefahr - Gartenventil + Wasserhahn entleeren!
Kündigen sich die ersten Nachtfröste an, besteht beim Gartenventil Frostgefahr. Sollte das Wasser in der Leitung einfrieren, kann die Wasserleitung platzen. Dies kann einen erheblichen Wasserschaden inklusive einer kostspieligen Reparatur verursachen. Es ist daher unerlässlich, dass Sie die richtigen Vorsichtsmaßnahmen treffen und Ihre Leitungen winterfit machen.