Wenslingen

Raumangebot

In Wenslingen gibt es verschiedene Raumangebote. Wir vermieten die Mehrzweckhalle und unseren Gemeindesaal.

Benützungsgesuch für alle Gemeindelokalitäten


Die Mehrzweckhalle (Buechweg 148)
Die Mehrzweckhalle steht für Turnende und Veranstaltungen zur Verfügung.

Das Vereinszimmer, dass sich in der Mehrzweckhalle befindet, steht Vereinen von Wenslingen kostenlos zur Verfügung.

Möchten Sie die Turnhalle für eine Veranstaltung benützen, so richten Sie sich bitte schriftlich an den Gemeinderat.

Reglement über die Benützung der Mehrzweckhalle und des Sportplatzes

Gebührenordnung per 01.02.2023

 

Der Gemeindesaal (Hauptstrasse 12)
Der Gemeindesaal steht ausser für Werbeveranstaltungen allen zur Verfügung. Gebühren werden erhoben bei Auswärtigen, Privaten und gewinnabwerfenden Veranstaltungen. Die genauen Bedingungen sind der Benützungs- und Gebührenordnung zu entnehmen.

Für die Benützung des Gemeindesaals ist ein Gesuch einzureichen.
Das Gesuchsformular ist auf der Gemeindeverwaltung erhältlich oder Sie können es bequem zu Hause ausfüllen, nachdem Sie es von der Homepage heruntergeladen und ausgedruckt haben.

Benützungs- und Gebührenordnung für das Gemeindehaus.

Gebührenordnung per 01.02.2023

Gemeindehaus


Die Waldhütte
Die Waldhütte liegt im Grossholz, an der Einmündung des Waldhüttenweges in den Gradenbodenweg. Es ist ein einfacher Blockhausbau, ohne fliessendes Wasser und Strom. Es besteht eine kleine Innennbeleuchtung mit Solarstrom.

Im Wald gilt auf sämtlichen Waldwegen Fahrverbot, ausgenommen bis zur Waldhütte und auf dem Isletenweg.

Die Waldhütte wird für Familien- und Vereinsanlässe gegen eine bescheidene Gebühr vermietet.
Vermietung und Schlüsselabgabe bei Stephan Gloor, Hauptstrasse 90,
Tel. 079 743 97 62, stephan.gloor@vtxmail.ch.

Waldhütte

 

 

 

Gemeindeverwaltung

Gemeinde Wenslingen
Hauptstrasse 165
4493 Wenslingen

Tel. 061 991 06 90

gemeinde@wenslingen.ch

 

Öffnungszeiten

Dienstag                 
10.00 - 12.00 Uhr / 17.30 - 18.30 Uhr

Mittwoch                 
14.00 - 16.00 Uhr

Freitag                 
14.00 - 16.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach
Voranmeldung möglich.

Wichtig

Wasserleitungsbrüche bitte immer sofort melden, auch nachts. 
HIER finden Sie die Kontaktdaten.


Achtung bei Frostgefahr - Gartenventil + Wasserhahn entleeren!
Kündigen sich die ersten Nachtfröste an, besteht beim Gartenventil Frostgefahr. Sollte das Wasser in der Leitung einfrieren, kann die Wasserleitung platzen. Dies kann einen erheblichen Wasserschaden inklusive einer kostspieligen Reparatur verursachen. Es ist daher unerlässlich, dass Sie die richtigen Vorsichtsmaßnahmen treffen und Ihre Leitungen winterfit machen.