Die Einwohnergemeindeversammlung vom 23.06.2026 hat die folgenden Planungsdokumente beschlossen: Grundwasserschutzzonenreglement und Grundwasserschutzzonenplan Thalquellen der Gemeinde Wenslingen
Die Planauflage gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) für die auflagepflichtigen Dokumente findet vom 17. August bis 15. September 2026 statt.
Die Unterlagen liegen öffentlich auf der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 165, 4493 Wenslingen und auf der Gemeindeverwaltung Verbund Schafmatt, Wenslingerstrasse 2, 4495 Zeglingen auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage, www.wenslingen.ch, aufgeschaltet
Verbindlich ist jedoch das auf der Gemeindeverwaltung aufliegende Dossier.
Rechtsmittel, Einsichtnahme und Fristen
Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat einzureichen.
Kontaktstelle
Gemeinderat Wenslingen, c/o Verbund Schafmatt, Wenslingerstrasse 2, 4495 Zeglingen
Frist
Ablauf der Frist: 15.09.2026
