Wenslingen

Abstimmungen und Wahlen


Blankobstimmungstermine 2024:
3. März 2024
9. Juni 2024
22. September 2024
24. November 2024

Details zu den einzelnen Gemeindewahlen/-abstimmungen (Wahlvorschläge/Publikationen etc.) finden Sie unter "Aktuelles".


Beschwerdemöglichkeiten nach Abstimmungen/Wahlen:
Allfällige Beschwerden wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen oder Wahlen sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am 3. Tag nach den Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt dem Regierungsrat einzureichen.
In der Beschwerdebegründung ist glaubhaft zu machen, dass die geltend gemachten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Ergebnis wesentlich zu beeinflussen.

Text Landeskanzlei

HIER kommen Sie zum Erklärvideo für die Abstimmungen


Inkrafttreten Teilrevision des Gesetztes über politische Rechte (GpR) sowie der entsprechenden Verordnung (Vo GpR) per 01.01.2023


Wahlen vom 3. März 2024
Wahlvorschläge Gemeinderat

 

Mehr Informationen zu Abstimmungen finden Sie auf nachfolgenden Links:

Gemeindeverwaltung

Gemeinde Wenslingen
Hauptstrasse 165
4493 Wenslingen

Tel. 061 991 06 90

gemeinde@wenslingen.ch

 

Öffnungszeiten

Dienstag                 
10.00 - 12.00 Uhr / 17.30 - 18.30 Uhr

Mittwoch                 
14.00 - 16.00 Uhr

Freitag                 
14.00 - 16.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach
Voranmeldung möglich.

Wichtig

Wasserleitungsbrüche bitte immer sofort melden, auch nachts. 
HIER finden Sie die Kontaktdaten.


Achtung bei Frostgefahr - Gartenventil + Wasserhahn entleeren!
Kündigen sich die ersten Nachtfröste an, besteht beim Gartenventil Frostgefahr. Sollte das Wasser in der Leitung einfrieren, kann die Wasserleitung platzen. Dies kann einen erheblichen Wasserschaden inklusive einer kostspieligen Reparatur verursachen. Es ist daher unerlässlich, dass Sie die richtigen Vorsichtsmaßnahmen treffen und Ihre Leitungen winterfit machen.