Wenslingen

Steuern

Die Gemeindesteuer ist fällig am 31. Oktober, Skontoberechtigt bis 30. Juni des Steuerjahres. Der Gemeindesteuersatz, sowie Skonto und Verzugszins werden an der Budgetgemeindeversammlung festgesetzt.

Die Kirchensteuer wird von der Gemeindeverwaltung auf der Gemeindesteuerrechnung eingezogen. Der Kirchensteuersatz setzt die Kirchgemeindeversammlung jährlich neu fest.

Die Staatssteuer ist am 30. September des Steuerjahres fällig. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Verzugszins zu entrichten. Auf Vorauszah­lungen vor Fälligkeit wird auf Beträgen bis zur Höhe der geschulde­ten Steuer ein Vergütungszins gewährt.

Die Bundessteuer ist am 31. März des Steuerjahres fällig.

Unsere Kontonummer bei der BLKB Liestal:
CH98 0076 9020 6402 5481 4
Einwohnergemeinde Wenslingen
Hauptstrasse 165
4493 Wenslingen

Steuererklärung 2023
Mit der Steuerdeklarationslösung E-Tax BL können Baselbieterinnen und Baselbieter ab Februar 2023 ihre Steuererklärung online ausfüllen und unterschriftsfrei einreichen. Einfach, schnell, sicher.

E-Tax BL löst EasyTax ab. 
Die Zugangsdaten erhalten Sie mit der Steuererklärung im Februar 2023.
zum Login: www.etax.bl.ch
zu den Erklärungen: www.steuern.bl.ch/etax

Gemeindeverwaltung

Gemeinde Wenslingen
Hauptstrasse 165
4493 Wenslingen

Tel. 061 991 06 90

gemeinde@wenslingen.ch

 

Öffnungszeiten

Dienstag         
10.00 - 12.00 Uhr / 17.30 - 18.30 Uhr

Mittwoch         
14.00 - 16.00 Uhr

Freitag         
14.00 - 16.00 Uhr

 

 

Covid-19

Die wichtigsten Informationen auf der Webseite des BAG. 
Aktuelle Massnahmen und Verordnungen des Bundesrates.

Aktuelle Bestimmungen im Kanton Basel-Landschaft

Impfen im Kanton Basel-Landschaft 
Testen im Kanton Basel-Landschaft


Steuern 2023        
Alles über die neue Deklarationslösung E-Tax finden Sie auf Steuern.